Die Brückenmaut Fetești entfällt
Seit dem 1. Oktober 2026 kostet die Überfahrt über die Brücken Fetești–Cernavodă und Giurgeni–Vadu Oii keine gesonderte Maut mehr.
- Die Verordnung Nr. 15/2002, die die Brückenmaut festlegte, wurde durch das Gesetz Nr. 226/2023 (Art. 24) aufgehoben.
- Auf den Nationalstraßen Rumäniens brauchen Sie weiterhin eine Vignette (Rovinieta) – ihr Tarif hängt jetzt auch von der Schadstoffklasse ab.
- Güterfahrzeuge über 3,5 t zahlen die streckenabhängige TollRo-Maut.
- Gekaufte, nicht genutzte Brückentickets sind nicht mehr gültig; die CNAIR erstattet sie auf schriftlichen Antrag.
Quelle: rumänisches Gesetz Nr. 226/2023 über Straßenbenutzungsgebühren, Art. 24.